AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
(1) Die nachfolgenden AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle von Hochzeitsfotografin Jennifer Spurk, In der Schlung 73a, 66763 Dillingen und der/den von ihr beauftragten Fotografin/en durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese der vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle, von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Der Auftraggeber erkennt an, dass diesbezügliche Reklamationen ausgeschlossen sind. Nachträgliche Weisungen bezüglich der Gestaltung gelten als zusätzliche Beauftragung. Die Wünsche des Kunden bezüglich der Bildgestaltung sollten in dem Vorgespräch zum Shooting besprochen werden.
(4) Jennifer Spurk wird zugesagt, die einzige professionelle Fotografin zu sein, der an dem vereinbarten Auftrag engagiert wird, und soll Priorität haben, bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung, vor allen anderen Privatpersonen oder Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Hochzeit oder andersartigem Event anwesend sind. Der Fotografin wird die uneingeschränkte Möglichkeit gewährt, seine Vertragsvereinbarungen qualitativ bestmöglich zu erfüllen. Sollte ein zusätzliche Videograph beauftragt werden, muss dies mit Telefonnummer und Namen bei Beauftragung mitgeteilt werden, sodass sich die Fotografin und der Videograf absprechen können, bezüglich Ihrer Arbeit und deren Durchführbarkeit.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches, privates Nutzungsrecht für einen Haushalt auf den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde (z.B. Inklusiv-Fotos) oder ein bezahlter Fotodownload vorliegt. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Weitergabe von digitalen Dateien an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn es wurde vorher schriftlich vereinbart. Für Businesskunden können die Nutzungsrechte auch im Ganzen abgetreten werden, wenn dies vertraglich vereinbart wird.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (auch Facebook), welche dem Auftraggeber grundsätzlich vorerst nicht gestattet ist. Auch dies bedarf einer beidseitigen Vereinbarung, wird aber dann in den meisten Fällen gewährt. Ansonsten ist Schadensersatz zu leisten. EIne Fotoversion für Facebook wird dem Kunden auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist der Fotografin angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVD´s, USB-Stick, oder Download oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, oder werden die Fotos in den sozialen Medien gezeigt, so muss er immer, als Urheber des Lichtbildes klar erkennbar genannt zu werden. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Die Namensnennung sollte wie folgt erfolgen: "Copyright: www.jenniferspurk.de, Jennifer Spurk Fotografie, Dillingen/Saar".
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG, möglichst in hoher Auflösung. Die Auflösung kann vermindert werden, damit die Datei-Menge auf den gewünschten Datenträger passt. Die Auswahl der Fotos trifft die Fotografin gemäß seinen Qualitätsansprüchen. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr, kann aber vertraglich vereinbart werden.
(7) Die Fotos (Dateien) sind die Produkte der Fotografin mit denen er sich repräsentieren muss (z.B.: auf seinen Webpräsenzen, Fach-Foto-Wettbewerben oder auch in Print für Messen oder Visitenkarten). Die Fotografin vermarktet heutzutage nicht nur durch seine Produkte, sondern auch über seine Person. Für dieses "personal branding" erstellt er Videos für seine Webpräsenzen und You-Tube und macht Live-Streams auf You-Tube oder Twitch. Hier wird z.B. die Entwicklung der Hochzeitsfotos erklärt oder andere Informationen vermittelt, die auch dem Kunden nutzen. Kunden können hier über den Live-Chat auch Einfluss auf die Bearbeitung Ihrer Bilder nehmen. Dies führt aber nicht dazu, dass der Fotografin die Fotobearbeitung abgibt. Er muss immer das Recht behalten ihren künstlerischen Stil zu wahren und seiner Fachkenntnis nach bearbeiten zu dürfen, auch um Qualitäts-Standards und seine Produkte zu schützen. Kunden können jederzeit Ihr Einverständnis zur Nutzung zu Repräsentationszwecken gegenüber Jennifer Spurk, in Teilen oder in Gänze, ohne jegliche Mehrkosten ablehnen, um Ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Die Fotografin respektiert bei der Nutzung zu Repräsentationszwecken immer die Persönlichkeit und stellt keinen Kunden diffamierend dar. Auf Wunsch werden Bilder auch gemäß der DSVGO entfernt. Für Veröffentlichungen in der Fachpresse und Ausstellungen erteilt der Kunde bereits mit Unterschrift des Vertrages, bis auf Widerruf, seine Zustimmung.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos gilt das im Vertrag vereinbarte Honorar inkl. der dort genannten Nebenleistungen.
Berechnet wird immer die gesamte Anwesenheit der Fotografin, ohne den Abbau des Equipments. Pausen, welche nicht abgerechnet werden sind nicht möglich, es sei denn dies ist in der Auftragsvereinbarung gesondert schriftlich festgehalten. Außerhalb der Inklusiv Kilometer fallen zusätzliche Reisekosten von 0,80 € pro km an. Ab einer Reisedauer von 2 Std. berechnet die Fotografin 50% der Stundenpauschale. Anfallende Spesen werden über die Endabrechnung abgerechnet. Die Kosten für die Fotobelichtung und Fotonachbearbeitung fallen erst bei Auswahl im Onlinealbum an und werden dort getrennt berechnet (es sei denn, etwas Anderes (z.B. Paketpreise wurden vorab vereinbart). Die Kosten der Businessshooting beinhalten auch die vereinbarten digitalen Dateien sowie deren vereinbarten Nutzungsrechte, werden hier also nicht getrennt in Rechnung gestellt, es sei denn etwas Anderes wurde vorab vereinbart.
(2) Fällige Zahlungen sind, wie im Vertrag vereinbart (Anzahlung/Schlusszahlung) zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos und Fotoprodukten immer Eigentum der Fotografin und weitere Leistungen werden vorerst nicht erbracht, bis alle fälligen Zahlungen erfolgt sind. Dies beinhaltet auch Mahngebühren oder Verzugszinsen.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten (gerade wenn andere Terminvereinbarungen im Anschluss anstehen), oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert wird, so erhöht sich auch das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand pro angefangene viertel Stunde. Ist ein zeitbedingtes Honorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Entstehen der Fotografin durch die Verzögerung Schäden, sind diese nach Nachweis derer im vollen Umfang vom Auftraggeber zu erstatten, wo die Verzögerung stattgefunden hat, auch wenn er nicht unmittelbar für die Verzögerung verantwortlich ist. Der Auftraggeber hat also schon im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, dass keine Verzögerungen zustande kommen werden.
(4) Eine Termin-Reservierungsgebühr von (in der Regel) 25 % des vereinbarten Honorars ist bei schriftlicher Auftragserklärung sofort zu entrichten (es sei denn es wurde z.B. im Vertrag etwas anderes vereinbart). Dem Kunden wird dadurch sein Wunschtermin freigehalten, indem möglicherweise keine ersatzweisen Einnahmen generiert werden können. Die Gebühr ist immer für den ersten, vereinbarten Termin. Terminverschiebungen unterliegen den Verrechnungsregeln unten (also wie bei Absagen). Außerdem werden durch diese Gebühr alle Leistungen und Kosten abgegolten, die vor dem Shooting anfallen oder erbracht werden (wie Vorgespräche, Planung, vertragsrelevante Schriftstücke erstellen und versenden etc.). Die Auftragserklärung erlischt durch nicht fristgerechte Zahlungen nicht. Der Restbetrag wird also dennoch im in Punkt (5) beschriebenen Umfangs fällig (Vermögensschaden), denn eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich und kann bei Nichteinhaltung, einen Geschäftsausfall (Vermögensschaden) oder/und Mehraufwand bedeuten.
(5) Daher gilt auch folgender Wertersatz (Vermögensschaden) bei Vertragsabschluss als vereinbart und ist vom Auftraggeber bei Rücktritt von der Vereinbarung oder bei Terminverschiebung zu leisten:
• bis 60 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 50 % des Auftragswerts berechnet, danach 75 % des Auftragswertes.
• weniger als 14 Tage vor dem Hochzeitstermin wird eine Stornogebühr i. H. v. 95 % des Auftragswerts, berechnet.
Bei Absage am vereinbarten Veranstaltungstages sind bis zu 100% der vereinbarten Summe zu begleichen.
Der Auftraggeber entbindet die Fotografin bei Beauftragung in Folge dessen im vollen Einverständnis mit dieser Regelung von den gesetzlichen Regelungen eines Werksvertrages, es sei denn ein gleichwertiger Auftrag wird für den gleichen Termin als Ersatz gefunden. Der oben benannte Prozentsatz bezieht sich immer auf den Restbetrag der vereinbarten Leistungen, wenn die Reservierungsgebühr schon geleistet wurde. Ansonsten bezieht er sich auf die gesamte Summe.
Eine Auftragserklärung erlischt durch nicht fristgerechte Zahlungen nicht. Der Restbetrag wird also dennoch im in Punkt (5) beschriebenen Umfangs fällig (Vermögensschaden), denn eine Terminvereinbarung gilt als verbindlich und kann bei Nichteinhaltung, einen Geschäftsausfall (Vermögensschaden) oder/und Mehraufwand bedeuten.
(6) Ausnahmen hiervon sind ein Todesfall (Familie 1. Grades). Umstände höherer Gewalt, die zu einer Absage führen. Diese unterliegen den gesetzlichen Regelungen. Hierzu gehören auch Absagen von Amts wegen im Zuge von Covid-19. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.
(7) Hinweis für Verwerter: Bitte beachten Sie, er regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php
(8) Die Fotobelichtung sowie Herstellung der Fotoprodukte sowie den Versand übernehmen professionelle Dienstleister (Fotolabore) Dafür gelten deren AGB und Liefer- und Zahlungsbedingungen.
(9) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet.
(10) Mit Annahme der AGB, willigt der Kunde dem Erhalt einer digitalen, unsignierten Rechnung zu. Die Richtigkeit kann aufgrund der Firmendaten im Vergleich zu anderen Schriftstücken (wie das Auftragsangebot) oder der Homepage, sowie persönlicher Rücksprache nachvollzogen werden. Auf Anfrage erstellt die Fotografin einen Abdruck der Rechnung und stellt diese auch kostenpflichtig postalisch zu.
§ 4 Haftung/ Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Die Fotografin verpflichtet sich hierzu, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu führen.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Mails, Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf/in zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
Sollte es kurzfristig zum Ausfall der geplanten und namentlich bekannten Fotografin kommen, darf Jennifer Spurk eine vertretende, qualifizierten Fotografin, oder einen qualifizierten Fotografen einsetzen, so dass der Kunde nicht ohne Fotografin/en am Tag des Termines bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen.
Im Falle, dass der Kunde die mitarbeitende Fotografin, oder den mitarbeiteten Fotografen nicht akzeptiert, kann der Kunde entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und die erhält die volle Anzahlung abzüglich der geleisteten Auslagen (alle angefallenen Kosten) zurück.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung der Leistungen bei der Fotografin in schriftlicher Form (auch Mail) eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder oder andere Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(8) Sollten online die Homepage, der Shop etc. gehackt werden und so Daten oder Dateien verbreitet werden, haftet die Fotografin nicht. Der Kunde akzeptiert, dass die Fotografin durch die Verwendung von Passwortgeschützten Bereichen (Shop), sichtbaren sowie unsichtbaren (Digimark (c)) Wasserzeichen, den Hinweisen auf das Urheberrecht, die Person und die Rechte des Kunden ausreichend geschützt wurden und die Fotografin seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen ist. Der Kunde ist immer verpflichtet seine Rechte selbst zu schützen und rechtlich zu vertreten. Kosten diesbezüglich werden der Fotografin nicht in Rechnung gestellt.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten intern gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht wissentlich weiter zu geben. Sollten (z.B. Online) unwissentlich Daten weitergegeben oder abgegriffen werden, haftet die Fotografin dafür nicht.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um eine private Person, einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, immer Saarbrücken. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 7 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtstand vereinbart.
Stand 03-2021